Mitmachen
Wer die Parteiarbeit reformieren will, muss da anfangen, wo's anfängt: beim Eintritt in die Partei. Seien Sie dabei und unterstützen Sie die liberale Sache. Werden Sie Mitglied bei der FDP Ratingen! Infos >>
SPENDEN: STEUERLICHE BEHANDLUNG
Für Sie - als natürliche Person - ergeben sich folgende steuerliche Folgen und Beschränkungen:
- Für die ersten 1.650 € bzw. bei zusammen zu veranlagenden Paaren 3.300 € im Kalenderjahr werden Ihnen nach § 34g EstG genau 50 % der gespendeten Summe von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Es ist dabei ohne Bedeutung, wenn Sie im gleichen Lahr an andere Vereine o.ä. gespendet haben.
- Beiträge über 1.650 € bzw. 3.300 € hinaus können Sie nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Damit reduzieren Sie die Steuerzahlung folglich für diesen Betrag in Höhe Ihres individuellen Steuersatzes. Dies gilt für die Summe Ihrer Spenden im Jahr insgesamt.
- Spenden einer juristischen Person sind leider nicht absetzbar; bei Personengesellschaften müssen sie jedenfalls einer natürlichen Person zuzurechnen sein.
- Spenden müssen unter Angabe des Namens und der Anschrift erfolgen, wenn es um einen Betrag > 500 Euro geht. Die Angabe macht aber schon deshalb Sinn, weil die Spender nach dem Jahresende eine Spendenbescheinigung erhalten.
Dazu bestehen für einen Teil der Spendenabsichten einschränkende Regelungen,
die es zu beachten gilt.
Für die FDP ergibt mit Ihrer Spende sich als zusätzlicher Nutzen:
- Ihre Spende kommt in voller Höhe der FDP- Gliederung zugute, der Sie spenden.
- Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP (FDP Bund) im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien zusätzlich für jeden Spenden- € bis zu 0,38 € als Zuschuss.
