Der Einsatz von Staatstrojanern in Bayern war am Mittwoch Anlass für eine Aktuelle Stunde im Bundestag. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, sieht weiterhin Aufklärungsbedarf. Es müsse der Frage nachgegangen werden, ob Sicherheitsbehörden des Bundes gegen geltendes Recht verstoßen haben. Gerade vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung gelte es zudem, zu klären, was im Rahmen des Grundrechteschutzes an Überwachung möglich sei und was nicht.
Die bislang gewonnenen Erkenntnisse über den Staatstrojaner bestärkten jedenfalls die Bedenken, die die FDP-Fraktion von Anfang an bezüglich des Einsatzes von Spionagesoftware hatte, betonte Piltz. Es sei sehr zweifelhaft, ob die technischen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten worden seien. Die Liberale sprach sich für Techniken der Telefonüberwachung aus, die besser mit den Grundrechten vereinbar seien.
Für Piltz belegen die jüngsten Erkenntnisse deutlich, dass der Schutz von Freiheit und Persönlichkeitsrechten in Deutschland weiter gestärkt werden müsse. "Diese, bereits im Koalitionsvertrag von Union und FDP gemachte Vorgabe, gilt es, unverzüglich anzupacken.“
Trojaner kann viel mehr, als er darf
Jimmy Schulz FDP-Internetexperte Jimmy Schulz forderte eine schnellstmögliche Aufklärung der Sachlage. Die Analyse des Chaos Computer Clubs habe ergeben, dass der eingesetzte Trojaner mehr konnte, als verfassungsrechtlich vorgesehen. So ermögliche die Software zum Beispiel die Fernsteuerung des befallenen Rechners und das Nachladen von Schadsoftware. Besonders perfide daran sei, dass die der Trojaner so "schlampig" programmiert wurde, dass die Gefahr besteht, dass Dritte Zugriff auf den Rechner bekommen. "Damit tendiert die Beweislage der Daten gegen Null", so Schulz.
Weil der Einsatz von Trojanern immer Missbrauch berge, sprach sich auch Schulz für verfassungskonforme Alternativen der Überwachung aus. Schulz´ Empfehlung: "Finger weg von Trojanern". So sei es bei dem Internettelefonie-Anbieter Skype zum beispielsweise nicht notwendig, Rechner zu infiltrieren, um ein Gespräch zu überwachen.
Wer hat´s erfunden? Die SPD!
Manuel Höferlin, Mitglied der FDP-Fraktion im Innenausschuss des Bundestages, betonte, dass der Staat auch die technischen Grenzen einhalten müsse. "Es gelten die selben Spielregeln wie bei der analogen Telefonüberwachung - und nicht mehr", sagte Höferlin. Der Opposition warf der Liberale "Scheinheiligkeit" vor. Schließlich sei es die SPD unter Otto Schili gewesen, welche die Online-Durchsuchung angestoßen hätte. Auch in den Bundesländern scheue sich SPD und Linkspartei nicht davor, umstrittene Methoden anzuwenden.

