Die sogenannte "Ist-Besteuerung" besteht seit zwei Jahren und wurde im Zuge der Finanzkrise eingeführt, damit kleine und mittlere Unternehmen ihre Finanzierungskosten senken können. Nach der bis dahin gültigen "Soll"-Regelung mussten Betriebe mit der Umsatzsteuer schon bei Rechnungslegung in Vorleistung gehen. Die neue Regelung war zunächst bis Ende 2011 befristet und soll nun auf Druck der FDP unbegrenzt gelten.
Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen wird deutlich verbessert
"Die jetzt auf den Weg gebrachte Entfristung ist ein deutlicher Schritt zur Verbesserung der Unternehmensliquidität von mittelständischen Unternehmen", sagte Reinemund. Betriebe erhielten dadurch mehr finanziellen Handlungsspielraum und Planungssicherheit. Den Fiskus koste dies am Ende nichts, das Geld fließe lediglich zu einem späteren Zeitpunkt in die Staatskasse. Die Fraktionen der Regierungsparteien werden den Vorschlag des Kabinetts nun als Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.
