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Mehr Spielraum für den Mittelstand durchgesetzt

Das Kabinett hat eine dauerhafte Erleichterung bei der Umsatzsteuer für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht. Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro müssen die Steuer erst dann an den Fiskus abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung beglichen haben. "So sieht mittelstandsfreundliche Politik aus", begrüßte FDP-Finanzexpertin Birgit Reinemund die Regelung, die auf die Initiative der Liberalen zurückgeht.

Die sogenannte "Ist-Besteuerung" besteht seit zwei Jahren und wurde im Zuge der Finanzkrise eingeführt, damit kleine und mittlere Unternehmen ihre Finanzierungskosten senken können. Nach der bis dahin gültigen "Soll"-Regelung mussten Betriebe mit der Umsatzsteuer schon bei Rechnungslegung in Vorleistung gehen. Die neue Regelung war zunächst bis Ende 2011 befristet und soll nun auf Druck der FDP unbegrenzt gelten.

Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen wird deutlich verbessert


"Die jetzt auf den Weg gebrachte Entfristung ist ein deutlicher Schritt zur Verbesserung der Unternehmensliquidität von mittelständischen Unternehmen", sagte Reinemund. Betriebe erhielten dadurch mehr finanziellen Handlungsspielraum und Planungssicherheit. Den Fiskus koste dies am Ende nichts, das Geld fließe lediglich zu einem späteren Zeitpunkt in die Staatskasse. Die Fraktionen der Regierungsparteien werden den Vorschlag des Kabinetts nun als Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

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Donnerstag, 2011-09-15 21:31 Alter: 250 Days