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FDP-Antrag zur Dichtheitsprüfung
In den letzten Jahren stark gestiegene Energie- und Betriebskosten belasten die Hauseigentümer enorm.
Weitere Belastungen, wie z. B. die Dichtheitsprüfung, dürfen den Hauseigentümer nach Auffassung der FDP-Fraktion nur aufgebürdet werden, wenn die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Der Nutzen der Dichtheitsprüfung ist jedoch sehr umstritten - Deutschland ist im internationalen Vergleich bereits ganz vorne in Sachen Grundwasserschutz - und die Kosten der Prüfung sind sehr hoch. Aus diesem Grund dürften kostenintensive Sanierungen von den Eigentümern nur verlangt werden, wenn aus den privaten Leitungen tatsächlich Abwasser austritt und dadurch die Umwelt gefährdet wird.
Die Sachkundigen Bürger der FDP Werner Uferkamp und Gottfried Weck haben sich daher von Beginn an in der Arbeitsgruppe und in öffentlichen Diskussionen für eine bürgerfreundliche und praktikable Umsetzung der Dichtheitsprüfung in Ratingen eingesetzt und maßgeblich auf eine Änderung der überzogenen städtischen Satzungsvorschläge hingewirkt. In der extra eingerichteten überfraktionellen Arbeitsgruppe wurde auf ihren Antrag hin für alle Stadtgebiete eine optische Prüfung der Leitungen mit Kanal-TV-Kamera ermöglicht. Die städtische Ursprungsvorlage sah für die privaten Abwasserleitungen in einigen Gebieten ausschließlich teure Druckprüfungen vor, wobei die öffentlichen Kanäle der Stadt nur optisch inspiziert werden.
Hierin sieht die FDP eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Denn die Stadt kann von ihren Bürgerinnen und Bürgern in Sachen Dichtheitsprüfung nicht mehr verlangen als sie selbst bei ihren eigenen öffentlichen Kanälen durchführt.
Nach Sachverständigenangaben würde ein 1,4mm² großes Loch – stecknadelgroß –ausreichen, so dass die Abwasserleitung die Druckprüfung nicht besteht. Damit müsste fast jede der über 20.000 privaten Abwasserleitungen in Ratingen für mehrere tausend Euro von den Bürgerinnen und Bürgern saniert oder erneuert werden. Dies würde zusätzliche Kosten in Millionenhöhe für die Bürgerschaft bedeuten.
Nach dem neuesten Ministerialerlass vom 17.06.2011 brauchen jedoch Bagatellschäden – wie kleine Risse – überhaupt nicht saniert zu werden. Druckprüfungen sind danach i.d.R. nur bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen an Abwasserleitungen erforderlich und die Fristen für die Sanierung der privaten Abwasserleitungen sind für mittlere Schäden auf 5 Jahre auszuweiten.
Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung vom 29.06.2011 beschlossen, dass neben einer TV-Inspektion und Wasserfüllstandsprüfung hinaus eine drucklose Durchflussprüfung eingeführt werden soll und sich die Grundstückseigentümer die Prüfverfahren auswählen dürfen.
Aufgrund der neuen Entwicklungen - s. Ministerialerlass vom 17.06.2011 und Beschluss des Landtages vom 29.06.2011 - fordert die FDP-Fraktion
- in allen Fristensatzungen eine TV-Inspektion, eine Wasserfüllstandsprüfung und in Umsetzung der Landtagsentscheidung eine drucklose Durchflussprüfung als Prüfungsmethode zuzulassen
- den Grundstückseigentümern die Wahlfreiheit für die Prüfungsmethode zu überlassen
- den Passus, dass die Stadt Ratingen in begründeten Zweifelsfällen eine Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck nachfordern darf, ersatzlos zu streichen, da sie im Widerspruch zu nicht zu sanierenden Bagatellschäden steht
- den Passus, dass für eine Landesförderung eine physikalische Prüfung erforderlich ist, ersatzlos zu streichen, stattdessen folgenden Text aufzunehmen:
die für die Zuwendung in Betracht kommenden Bürger werden einzeln über ihre Rechte informiert, da eine Förderung nach dem Investitionsprogramm „Abwasser NRW“, Förderbereich „Fremdwasser – Private Kanalsanierung“ nur möglich ist, wenn in einem Fremdwasserschwerpunktgebiet die öffentliche und private Kanalisation ganzheitlich (als Einheit) saniert wird.
- bei Bagatellschäden von einer Sanierung der privaten Abwasserleitung abzusehen
- aus Kostengründen dafür zu sorgen, dass, sofern keine ernsthafte Umweltbelastung besteht, eine Sanierung von privaten und öffentlichen Leitungen grundsätzlich zeitgleich erfolgt, wobei selbst bei mittleren Schäden eine Sanierungsfrist von 5 Jahren nicht unangemessen ist.
(Der StGB NRW empfiehlt hier sogar, eine Gemeinde in der Tageszeitung darüber unterrichten zu lassen, „wie sie bei eigenem Grundstück (z.B. Kindergarten oder Schulgrundstück) die Dichtheitsprüfung durchgeführt hat und wie sie dort Schritt für Schritt vorgegangen ist.“
s. Mitteilungen StGB NRW 12/2010, S. 246)
Die FDP-Fraktion beantragt deshalb:
- die Vertagung der Beschlussfassung
- die Rückverweisung an die überfraktionelle Arbeitsgruppe
- da es sich um ein äußerst bürgerrelevantes Thema handelt, die Öffentlichkeit der künftigen Arbeitsgruppensitzungen herzustellen
- das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen um zeitnahe Ausgestaltung der drucklosen Durchflussprüfung zu bitten und
- die geplanten Bürgerinformationsveranstaltungen bis zur endgültigen Beschlussfassung der Satzungen zu verschieben, da eine ordnungsgemäße Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger nicht möglich ist, solange nicht alle Prüfungsmethoden und Sanierungsbedingungen eindeutig feststehen.
(Empfehlung des StGB NRW: die Stadt/Gemeinden seien besser beraten, jedes Jahr eine bestimmte Anzahl von Grundstücken abzuarbeiten, um dadurch dem erforderlichen Unterrichtungs- und Beratungsbedarf für die Grundstückseigentümer personell nachkommen zu können.
(s. Mitteilungen StGB NRW 12/2010 S. 247)
