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Wer die Parteiarbeit reformieren will, muss da anfangen, wo's anfängt: beim Eintritt in die Partei. Seien Sie dabei und unterstützen Sie die liberale Sache. Werden Sie Mitglied bei der FDP Ratingen! Infos >>
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DIE PARTEI
Was macht eine Partei aus? Welche Personen gehören ihr an und was leisten diese in ihrer Parteiarbeit? Wie ist sie organisiert und wer hat die Entscheidungsbefugnisse? Fragen, die sich Bürgerinnen und Bürger stellen, wenn sie mit Parteien zu tun haben oder sich zu diesen informieren. Besonders auch zur FDP.
Die FDP als Partei hat heute über 68.500 Mitglieder, die sich im Wesentlichen auf 16 Landesverbände (der 16 Bundesländer) sowie die sogenannten "bundesunmittelbaren Mitglieder" verteilen. Die Mitgliederzahlen liegen zwischen rund 17.000 (NRW) und 430 (Bremen). Die Landesverbände sind in insgesamt 470 Kreisverbände und ca. 2.150 Ortsverbände gegliedert.
Wer Mitglied der FDP wird, wird im Regelfall Mitglied des Orts-, Kreis- oder Stadtverbandes im jeweiligen Wohnort, hier also des Stadtverbands Ratingen. (Nur in besonders gelagerten Fällen können Mitglieder anderen Verbänden angehören.) Mehrere Ortsverbände sind zu Kreisverbänden zusammengeschlossen, mehrere Kreisverbände bilden gemeinsam Bezirks- oder Landesverbände. Bezirksverbände gibt es allerdings nur in den "großen" Landesverbänden Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, sowie in Berlin und Hamburg, wo sie die Kreisverbände ersetzen.
Mitglieder, die sich nicht in Landesverbänden engagieren, sind bundesunmittelbare Mitglieder, unter anderem organisiert in der Auslandsgruppe Europa oder dem virtuellen Landesverband "lv-net". Bundesunmittelbare Mitglieder sind Menschen, die nicht an ihrem Wohnort in Deutschland Mitglied werden oder, weil sie z.B. im Ausland wohnen.
Die Auslandsgruppe Europa im Speziellen besteht aus Mitgliedern, die zeitweise oder dauerhaft im europäischen Ausland leben (überwiegend in Brüssel, Paris, London und Mallorca, wo es Ortsverbände gibt) und den Kontakt zur FDP halten sowie uns vor Ort repräsentieren.
Die Aufteilung in Landesverbände ist vom Parteiengesetz zwingend vorgeschrieben, was die satzungsmäßige Stellung der bundesunmittelbaren Mitglieder erschwert.
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